Liebe Leser*innen

In dieser letzten Ausgabe vor der Sommerpause befasst sich Fabian Teichmann mit Deepfakes und wie solche in Betrugsfällen eingesetzt werden. Er gibt Empfehlungen für die Praxis und Tipps, wie Unternehmen ihre Compliance-Systeme stärken können. Zudem findet am 24. September 2025 mit dem Autor ein Webinar der JSC-Reihe zum Thema «Cybersecurity für Anwältinnen und Anwälte» statt.

Sophie Dorschner und Urs Schuppisser beleuchten den Begriff «Mieter» in der Energiegesetzgebung. Den Schwerpunkt ihrer Auseinandersetzung bildet die Frage der Tragweite und Bedeutung des Mieterschutzes im Zusammenhang mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).

Die Sprungbeschwerde ist das Thema David Equeys – so beschäftigen ihn insbesondere diese Fragen: Was ist der Unterschied zwischen «direkter Sprungbeschwerde» und «weitergeleiteter Sprungbeschwerde»? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Beschwerdeinstanz übergangen und die Beschwerde direkt der übergeordneten Instanz vorgelegt werden kann?

Thomas Koller nimmt Bezug auf sein «Gedankenspiel zum Panzerdeal» vom November 2023 und damit auf den Fall Global Logistics GmbH vs. Ruag – diese haben sich auf einen Vergleich geeinigt, was der Autor in seinem Beitrag kommentiert.

Abschliessend rezensiert Roland Pfäffli die Festschrift «150 Jahre Bundesgericht», die anlässlich des diesjährigen Jubiläums der obersten rechtsprechenden Behörde der Schweiz erschienen ist.

Ausserdem: Jusletter geht in die Sommerpause. Heute erscheint die letzte Ausgabe vor den Sommerferien. Jusletter startet wieder am 4. August 2025.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre und einen schönen Sommer!

Martina Plüss
Editions Weblaw


In eigener Sache – Abschied:

Mit grosser Trauer haben wir vom Hinschied von Prof. Dr. Wolfgang Wiegand erfahren. Freude und Leid sind Geschwister, Nachbarn, sie stehen allzu oft nahe beieinander. Am 8. Mai 2025 durften wir für Prof. Dr. Wolfgang Wiegand und mit Jusletter Geburtstag und ein Jubiläum feiern. Nur einen knappen Monat später heisst es, leise und schweren Herzens von Wolfgang Wiegand, unserem wissenschaftlichen Herausgeber, für immer Abschied zu nehmen.

Wir verlieren in ihm unseren Wegbereiter und -begleiter, Förderer und Freund. Wir erinnern uns an ihn als einen warmherzigen und humorvollen Menschen; sein Lachen, seine Gedanken, seine Art, da zu sein, werden uns in bester Erinnerung bleiben.

Der Familie und allen Freunden entrichten wir unser herzlichstes Beileid.

Bei Prof. Dr. Thomas Koller bedanken wir uns für den Nachruf, den wir in die vorliegende Ausgabe aufgenommen haben.

In dankbarer Erinnerung,
Sarah Montani und Franz Kummer

Beiträge
Fabian Teichmann
Fabian Teichmann
Abstract

Der Beitrag beleuchtet Deepfakes als neue Herausforderung in der Betrugserkennung. Anhand aktueller Fälle – etwa einer Millionenüberweisung per gefälschtem Videocall – wird die Relevanz für Finanzbranche und Compliance aufgezeigt. Klassische Kontrollmechanismen stossen an Grenzen, da generative KI realitätsnahe Täuschungen ermöglicht. Studien und Regulierungsinitiativen (u. a. Deloitte, FinCEN-Alert 2024) dienen als Basis für praxisnahe Empfehlungen. Unternehmen erhalten Hinweise zur technischen und organisatorischen Stärkung ihrer Compliance-Systeme.

Sophie Dorschner
Sophie Dorschner
Urs Schuppisser
Urs Schuppisser
Abstract

Das 2016 revidierte Energiegesetz brachte mit dem «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (ZEV) neue Formen für den Leistungsaustausch zwischen den verschiedenen Nutzern und Nutzerinnen eines Grundstücks mit sich. Der Gesetzgeber versuchte dabei, die Mietenden vor missbräuchlichem Verhalten der Vermieterschaft zu schützen. Dies, ohne tiefere Beschäftigung mit der Tragweite seiner Regelung. Die Autoren versuchen, den Sinngehalt des Mieterbegriffs in der Energiegesetzgebung zu klären, und zeigen auf, dass das Schutzbedürfnis der Parteien in der Praxis nicht immer mit der rechtlichen Qualifikation der vertraglichen Beziehung korreliert.

David Equey
David Equey
Abstract

Die auch als Beschwerde omisso medio bezeichnete Sprungbeschwerde wurde im 20. Jahrhundert im schweizerischen öffentlichen Recht eingeführt. Sie erlaubt es, eine Beschwerdeinstanz zu überspringen und eine Angelegenheit direkt der übergeordneten Behörde zu unterbreiten. Da ihre Anwendung zunächst auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt war und später auf weitere ausgeweitet wurde, ist ihre Regelung heute teilweise fragmentarisch. Dies führt regelmässig dazu, dass sich auch Gerichte – insbesondere das Bundesgericht – veranlasst sehen, die Voraussetzungen und Modalitäten ihrer Anwendung zu präzisieren, wie etwa in einem Leitentscheid von 2024. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit erfasst der vorliegende Beitrag die verschiedenen Ausprägungen der Sprungbeschwerde, legt deren Anwendungsbedingungen dar und bietet einige Überlegungen zur weiteren Handhabung. (xf)

Thomas Koller
Thomas Koller
Abstract

Das in meinem Jusletterbeitrag vom 20. November 2023 veröffentlichte «Gedankenspiel zum Panzerdeal» wird – leider – eine blosse juristische Fingerübung bleiben. Da sich die Parteien, d.h. die Global Logistics Support GmbH und die Ruag, auf einen Vergleich geeinigt haben, werden die im damaligen Aufsatz skizzierten rechtlichen Fragen nicht gerichtlich geklärt.

Rezension
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Die oberste rechtsprechende Behörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft feiert in diesem Jahr das Jubiläum «150 Jahre Bundesgericht». Zu diesem Anlass ist eine Festschrift mit 65 Beiträgen im Stämpfli Verlag (Bern) erschienen. Diese Festschrift bildet Gegenstand des vorliegenden Beitrags.

Nachruf
Thomas Koller
Thomas Koller
Abstract

Am 13. Juni 2025 ist Wolfgang Wiegand, emeritierter Ordinarius für Privatrecht, Privatrechtsgeschichte sowie Bank- und Wirtschaftsrecht, im Alter von 85 Jahren verstorben.

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Das Staatssekretariat für Migration hat die Situation von Asylsuchenden in Griechenland abzuklären und zur Frage Stellung zu nehmen, ob systemische Mängel vor Ort bestehen oder nicht, bevor es eine Überstellung in dieses Land anordnet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil F-5298/2024)

Medienmitteilungen
Jurius
Jurius
Abstract

Der Bund passt den Konsumentenschutz in der Lebensmittelgesetzgebung laufend den technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen an. Dafür aktualisiert er zwei Mal jährlich verschiedene Verordnungen. Am 1. Juli 2025 treten die nächsten Änderungen in Kraft. So wird in Lebensmittelkontaktmaterialien unter anderem der Stoff Bisphenol A verboten. Zudem gelten strengere Höchstwerte für Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln. Mehreren Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen wird die Genehmigung entzogen.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 Anpassungen bei sieben Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt. Die Änderungen betreffen unter anderem das Abfallwesen, die Sanierung von Stromleitungen zugunsten des Vogelschutzes, den Natur- und Heimatschutz sowie den Umgang mit Hochwasserrisiken.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 entschieden, das revidierte Schengen-Informationsaustausch-Gesetz auf den 17. Juli 2025 in Kraft zu setzen. Mit der Totalrevision des Schengen-Informationsaustausch-Gesetzes setzt die Schweiz verschiedene Vorgaben für einen effizienteren Informationsaustausch um. Das Parlament hat das Gesetz in der Frühlingsession gutgeheissen.

Jurius
Jurius
Abstract

Bei über 90% der an der Grenze festgestellten Produktfälschungen handelt es sich um Kleinsendungen mit bis zu drei Gegenständen. Das vereinfachte Verfahren für zurückbehaltene Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht macht es für Rechteinhaber einfacher und effizienter, gegen Fälschungen vorzugehen. Es tritt per 1. Juli 2025 in Kraft.